Spendenkonto des Vereins für Baukultur und Stadtgestaltung Kaiserslautern e. V.

 

Das Finanzamt Kaiserslautern hat die Gemeinnützigkeit des Vereins für Baukultur und Stadtgestaltung e. V. Kaiserslautern anerkannt. Somit können Sie auf die u. a. Spendenkonten einzahlen. 

 

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Spendenbereitschaft

 

Kreditinstitut IBAN BIC

Sparkasse 

Kaiserslautern

DE74 5405 0220 0000 5640 13 MALADE51KLK

 

 

Zur Vermeidung von Kosten zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Kleinspenden (EUR 300,00 ab 2021 / bis 2020 EUR 200,00) ermöglicht die Vorschrift des    § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungs-verordnung) eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg, der Überweisungs-träger oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) der Bank bzw. der PC-Ausdruck bei Onlinebanking aus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende/ Mitgliedsbeitrag enthalten.